Skatehalle Mühlhausen

Deutschlands größter Indoor Skatepark

Verleihbedingungen

Diese Verleihbedingungen gelten für alle Besucher und Verleihgegenstände.

1. Pfand

Für alle geliehene Gegenstände muss ein Verleihschein ausgefüllt und ein geeignetes Pfand hinterlegt werden (z.B.: Personalausweis, Führerschein Krankenversichertenkarte, Smartphone… usw.)

2. Zustand der Verleihgegenstände

Vor der Ausgabe werden alle Verleihgegenstände sorgfältig von unserem Personal auf ihren Zustand geprüft. Hierbei werden der technische Zustand, die Vollständigkeit und die Sicherheit überprüft.

3. Umgang mit den Verleihgegenständen

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Verleihgegenständen ist unerlässlich. Es ist strengstens untersagt, diese außerhalb der Einrichtung mitzunehmen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Hausverbot.

4. Beschädigungen

Alle potenziell sicherheitsrelevanten Beschädigungen an den Verleihgegenständen müssen sofort gemeldet werden. Andere Beschädigungen müssen spätestens bei der Rückgabe gemeldet werden.

5. Verschleißteile

Übliche Verschleißteile an Scootern, Skateboards und BMX-Rädern werden vom Verein bei Bedarf ausgetauscht.

6. Haftung für Beschädigungen und Verlust

Verursacht jemand Schäden an den Verleihgegenständen durch unsachgemäßen Umgang, haftet die verantwortliche Person für die entsprechenden Reparaturkosten. Bei Verlust der Sache erstreckt sich die Haftung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts

7. Anerkennung der Verleihbedingungen

Durch die Herausgabe der Verleihgegenstände akzeptiert der Nutzer automatisch diese Verleihbedingungen. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten und erklären ihre Zustimmung zu den Verleihbedingungen auch in deren Abwesenheit.

Stand: 07.2023

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